Rahmenausschreibung

für alle Turniere im Golf-Club An der Pinnau e.V.

Spielbedingungen:

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e. V. und den Platzregeln des Golf – Clubs An der Pinnau e. V.

Das Turnier wird nach dem DGV – Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich. Strittige Regelfragen entscheidet die Spielleitung endgültig. Turnierausschreibungen sind bindend. Es besteht gemäß der Regelungen des DGV-Vorgabenstatuts ab 2012 keine Wahlmöglichkeit mehr innerhalb eines Turnieres wahlweise vorgabenwirksam oder nicht vorgabenwirksam zu spielen.

Die Nutzung elektronischer Hilfsmittel zur Entfernungsmessung ist zugelassen.

Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät ver­wendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können (z. B. Steigung, Windgeschwin­digkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die Stra­fe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.

Aktive Vorgaben und inaktive Vorgaben (Änderung des DGV-Vorgabensystems 2012):

Erspielt ein Spieler/eine Spielerin mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse im Jahr, so hat er seinem Heimatclub im Sinne der Grundlagen des DGV-Vorgabensystems ausreichende Informationen über sein wirkliches Spielpotenzial nachgewiesen. Seine Stammvorgabe kann ordnungsgemäß, d. h. tatsächlich aktuell und genau genug geführt werden. Eine solche Vorgabe auf Basis von mindestens vier Ergebnissen gilt als „aktiv”, anderenfalls gilt die Vorgabe im Sinne des Vorgabensystems als „inaktiv”.

Letzteres bedeutet nicht etwa, dass diese Vorgaben nicht gültig wären.

Die Wettspielleitung behält sich vor, eine Spielerin oder einen Spieler deren Vorgabe vom DGV als „inaktiv” gekennzeichnet worden ist, von der Teilnahme an Wettspielen auszuschließen.

Um eine nicht aktive Vorgabe wieder als aktiv geführt zu bekommen, sind drei vorgabenwirksame Ergebnisse notwendig (DGV-Vorgabensysstem 3.12.4).

Spielort:

Golfplatz des Golf-Club An der Pinnau e.V.
Pinneberger Straße 81a, 25451 Quickborn-Renzel

Meldungen:

Die Anmeldung zu einem Turnier erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängende Meldeliste, per Fax (04106/82003) oder online (www.pinnau.de (Turnierkalender)).

Meldungen nach Meldeschluss können nicht berücksichtigt werden.

Ist die festgesetzte Teilnehmerzahl erreicht, behält sich die Spielleitung das Recht vor, Bewerber auf einer Warteliste zu führen, bzw. abzulehnen. Die Warteliste wird nach dem Datum des Eingangs der Meldung geführt.

Nenngeld:

Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Gemeldete Spieler/Innen, die sich nach Meldeschluss abmelden oder nicht zum Turnier erscheinen, sind nicht von der Zahlung des Nenngeldes befreit.

Vorgaben:

Spieler/Innen müssen am Tag des Turniers die aktuelle Stammvorgabe zwecks Ermittlung der Spielvorgabe vorweisen. Wird die Spielvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers / einer rechtzeitig gemeldeten Teilnehmerin zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige

Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.

Startzeiten:

Die Startzeiten können zum ausgeschriebenen Zeitpunkt im Clubsekretariat erfragt werden (04106/81800) oder über www.pinnau.de (Startzeiten) eingesehen werden. Eine Information kann auch auf Wunsch als SMS erfolgen.

Wer zur festgelegten Startzeit am ersten Abschlag nicht zur Verfügung steht, wird, sofern er / sie spätestens 5 Minuten nach der festgesetzten Startzeit am ersten Abschlag startbereit ist, mit 2 Strafschlägen auf der ersten Bahn belegt, andernfalls wird er / sie disqualifiziert (Regel 6).

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin willigt ein, dass der Golf – Club An der Pinnau die von der Spielleitung für eine ordnungsgemäße Turnierdurchführung notwendige Aufstellung und Bekanntgabe der Bewerbergruppen nebst Abspielzeit ins Internet einstellt und dass offizielle Ergebnislisten der Turniere im Internet veröffentlicht werden.

Zusammenstellung der Spielergruppen:

Die Zusammensetzung der Spielergruppen und die Bestimmung der Zähler/in erfolgt nur durch die Spielleitung. Startzeitenwünsche können berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb des für den Turniertag vorgesehenen Startzeitenraumes liegen.

Die Spielleitung behält sich vor, die Zusammensetzung der Spielergruppen ohne Berücksichtigung der DGV – Stv. vorzunehmen.

Zähler:

Die jeweiligen Zähler eines Flights werden von der Turnierleitung festgelegt.

Preise:

Die Turnierleitung entscheidet über die Vergabe von Preisen (s. Ausschreibung).

Die Preisgruppen und die Anzahl können auch nach Ablauf der Meldefrist festgelegt werden.

Die Wettspielleitung behält sich vor, „Doppelpreise” auszuschließen.

Stechen:

(1) Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren letzten 9 – 6 – 3 – 1 Löcher (unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe in der Nettowertung), danach Losentscheid.

(2) Für ein Stechen um den ersten Platz der Bruttowertung bei den Meisterschaften der unterschiedlichen Altersklassen findet im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death” statt. Ein „Sudden Death” beginnt immer an Loch A1. Gespielt werden die Löcher A1, A2, A8 und A9 in dieser Reihenfolge. Sollte das Stechen danach noch nicht entschieden sein, wird mit dieser Spielfolge fortgefahren, bis ein Sieger ermittelt ist. Bei gleichen Spielergebnissen für die Plätze zwei und drei der Bruttowertung bei den Meisterschaften der unterschiedlichen Altersklassen wird kein Stechen durchgeführt, sondern den betroffenen Spielern die erreichte Platzierung gemeinschaftlich zuerkannt. Für alle folgenden Platzierungen wird wie unter (1) beschrieben verfahren.

Handys:

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren
Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung
des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die
Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation
aussprechen.

Softspikes:

Die Benutzung von Softspikes ist erwünscht.

Golfcarts:

Die Benutzung von Golfcarts während eines Turniers ist unter Nachweis eines entsprechenden Attests, welches die Gehbehinderung nachweist, erlaubt. Von dieser allgemeinen Erlaubnis ausgenommen sind folgende Turniere des GC An der Pinnau e.V.:

  • alle Monatsbecher (9+18 Loch)
  • Clubmeisterschaften Damen/Herren, Jungseniorinnen/Jungsenioren, Seniorinnen/ Senioren und Jugend
  • Vierermeisterschaften

Die Zuteilung eines Carts erfolgt nach vorheriger Anmeldung und nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Carts.

Beendigung des Turniers:

Die Scorekarten sind nach Ende der Runde korrekt ausgefüllt, unterschrieben und unverzüglich bei der Turnierleitung im Sekretariat abzugeben. Mit der Abgabe der Scorekarte im Sekretariat und dem Verlassen des Flurbereichs vor dem Sekretariat gilt die Karte als „eingereicht”. Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

Mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit Aushang der endgültigen Ergebnislisten ist das Turnier beendet.

Das Turnier kann auch für einzelne Wertungsgruppen mit einer Siegerehrung und dem Aushang von Ergebnislisten beendet werden.

Spielleitung:

Die Spielleitung erfolgt in der Regel durch Mitglieder des Spielausschusses. Die Turnierleitung wird spätestens unmittelbar vor Turnierbeginn namentlich bekannt gegeben.

Änderungsvorbehalt:

Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln abzuändern, Startzeiten neu festzulegen oder geänderte Ausschreibungsbedingungen herauszugeben. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Der Spielausschuss